Berufsbetreuung muss attraktiv bleiben

„Das Berufsbild muss interessant bleiben. Deswegen ist es von zentraler Bedeutung, dass wir uns über Vergütungsfragen, aber auch über Standards unterhalten – und das nicht nur auf Bundesebene, sondern unter Einbeziehung der Bundesländer und natürlich derjenigen, die betroffen sind“, erklärte Carsten Müller MdB (CDU/CSU), amtierender Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag, bei einem Gespräch mit dem Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) in Berlin. Die Informationen aus erster Hand seien für ihn dabei „von zentraler Bedeutung“.

BdB im Gespräch mit dem amtierenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses Carsten Müller

Für den BdB nah­men die Vor­sit­zen­de Hülya Özkan, Geschäfts­füh­rer Dr. Harald Fre­ter und Frank Cremer-Nei­haus, Lan­des­spre­cher des BdB Schles­wig-Hol­stein, an dem Gespräch teil. Im Mit­tel­punkt stan­den die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on der Berufsbetreuer*innen, die geplan­te Eva­lua­ti­on der Betreu­er­ver­gü­tung, der unkla­re Heim­be­griff im Ver­gü­tungs­recht sowie die anste­hen­de Reform der gesetz­li­chen Rege­lun­gen zu Zwangs­maß­nah­men.

„Ohne Selbst­aus­beu­tung funk­tio­niert das Sys­tem nicht“

Der BdB mach­te deut­lich, dass die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on für vie­le Berufsbetreuer*innen wei­ter­hin ange­spannt ist. Vie­le erfah­re­ne Fach­kräf­te ver­las­sen den Beruf, wäh­rend gleich­zei­tig zu wenig Nach­wuchs nach­kommt.

„Wir ver­su­chen mit aller Kraft, unse­re Mit­glie­der im Beruf zu hal­ten. Aber die Ver­gü­tung steht in kei­nem ange­mes­se­nen Ver­hält­nis zu den Anfor­de­run­gen und zur Ver­ant­wor­tung. Vie­le wech­seln in ande­re sozia­le Beru­fe, zu Behör­den oder Pfle­ge­ein­rich­tun­gen. Ande­re gehen in den Ruhe­stand, ohne dass genü­gend Nach­wuchs nach­kommt. Ohne Selbst­aus­beu­tung funk­tio­niert das Sys­tem für vie­le Berufsbetreuer*innen nicht mehr“, sagt BdB-Vor­sit­zen­de Hülya Özkan.

Hülya Özkan, Vor­sit­zen­de des BdB © Sven Darm­er

Der BdB hat­te bereits im Juni anläss­lich der Jus­tiz­mi­nis­ter­kon­fe­renz vor einem wei­te­ren Weg­bre­chen pro­fes­sio­nel­ler Betreu­ungs­struk­tu­ren gewarnt. Der Ver­band for­dert ein Ver­gü­tungs­sys­tem, das den tat­säch­li­chen Anfor­de­run­gen pro­fes­sio­nel­ler Betreu­ungs­ar­beit ent­spricht.

Leidtragende sind die betreuten Menschen

Wel­che Fol­gen der wirt­schaft­li­che Druck für die täg­li­che Arbeit hat, schil­der­te Frank Cremer-Nei­haus aus der Pra­xis. Stei­gen­de Kos­ten und eine unzu­rei­chen­de Ver­gü­tung zwän­gen Berufsbetreuer*innen zuneh­mend dazu, ihre Arbeit auf das unbe­dingt Not­wen­di­ge zu redu­zie­ren.

„Wir reden nicht nur über die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on unse­rer Büros. Am Ende lei­den dar­un­ter die Men­schen, die wir betreu­en. Anhand mei­ner Fahr­kos­ten kann man erken­nen, wie sehr ich den Kon­takt zu den betreu­ten Men­schen in der Ver­gan­gen­heit redu­zie­ren muss­te. Trotz gestie­ge­ner Ben­zin­prei­se an den Zapf­säu­len haben sich für mich die Aus­ga­ben für Ben­zin redu­ziert. Das zeigt, dass auf Grund des gestie­ge­nen Ver­wal­tungs­auf­wands in den letz­ten Jah­ren, ein­her­ge­hend mit der Ver­rin­ge­rung der Real­ver­gü­tung, immer weni­ger Zeit für die Kli­en­ten bleibt“, erklärt Frank Cremer-Nei­haus.

Frank Cremer-Nei­haus, Spre­cher der BdB-Lan­des­grup­pe Schles­wig-Hol­stein © Sven Darm­er

Evaluation: BdB fordert schnelle Klarheit

Ein Schwer­punkt des Gesprächs war die für 2027 vor­ge­se­he­ne Eva­lua­ti­on der Betreu­er­ver­gü­tung. Der BdB kri­ti­siert, dass bis­lang kein mit den Län­dern abge­stimm­tes Eva­lua­ti­ons­kon­zept vor­liegt. Der Ver­band wird des­halb selbst Daten erhe­ben und plant von Okto­ber 2026 bis Janu­ar 2027 eine Mit­glie­der­be­fra­gung. Die Ergeb­nis­se sol­len im März 2027 ver­öf­fent­licht wer­den.

„Die Eva­lua­ti­on muss die tat­säch­li­che wirt­schaft­li­che Situa­ti­on selbst­stän­di­ger Berufs­be­treue­rin­nen und Berufs­be­treu­er abbil­den. Bei der ver­gan­ge­nen Eva­lua­ti­on war das aus unse­rer Sicht nicht aus­rei­chend der Fall. Wir brau­chen jetzt schnell ein trag­fä­hi­ges Kon­zept, einen kla­ren Zeit­plan und die ver­bind­li­che Ein­be­zie­hung der beruf­li­chen Pra­xis“, for­dert BdB-Geschäfts­füh­rer Dr. Harald Fre­ter.

Cars­ten Mül­ler kün­dig­te an, sich dazu an Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Dr. Ste­fa­nie Hubig zu wen­den. „Ich wer­de beim Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um nach­fra­gen, wie der aktu­el­le Stand der Eva­lua­ti­on ist, wie die Struk­tur der selbst­stän­di­gen Berufs­be­treue­rin­nen und Berufs­be­treu­er berück­sich­tigt wird und wel­che Zeit­schie­ne vor­ge­se­hen ist. Wich­tig ist auch die Fra­ge, wie die Abstim­mung mit den Län­dern erfol­gen soll.“

Der amtie­ren­de Vor­sit­zen­de des Rechts­aus­schus­ses Cars­ten Mül­ler (CDU) im Gespräch mit dem BdB © Sven Darm­er

BdB fordert einheitliche Fallpauschale

Grund­sätz­li­chen Reform­be­darf sieht der BdB auch bei der Struk­tur der Ver­gü­tung. Die Höhe hängt der­zeit von ver­schie­de­nen Kri­te­ri­en ab – etwa vom Auf­ent­halts­ort und der finan­zi­el­len Situa­ti­on des betreu­ten Men­schen, der Dau­er der Betreu­ung sowie der Qua­li­fi­ka­ti­on des Berufs­be­treu­ers oder der Berufs­be­treue­rin.

„Die­ses Sys­tem ist kom­pli­ziert und erzeugt zusätz­li­chen Ver­wal­tungs­auf­wand – bei den Berufs­be­treue­rin­nen und Berufs­be­treu­ern eben­so wie bei den Gerich­ten. Wir plä­die­ren des­halb für eine ein­heit­li­che Fall­pau­scha­le. Das wür­de die Ver­gü­tung trans­pa­ren­ter machen und könn­te gleich­zei­tig die Jus­tiz erheb­lich ent­las­ten“, sagt Harald Fre­ter.

Auch Cars­ten Mül­ler sieht Poten­zi­al für Ver­ein­fa­chun­gen. Im Gespräch bat er den BdB um kon­kre­te Vor­schlä­ge, wie büro­kra­ti­sche Anfor­de­run­gen pra­xis­nah redu­ziert und gleich­zei­tig Gerich­te und Rechtspfleger*innen ent­las­tet wer­den kön­nen.

Unklarer Heimbegriff: BdB fordert sofortige Klarstellung

Drin­gen­den Hand­lungs­be­darf sieht der Ver­band beim soge­nann­ten Heim­be­griff im Ver­gü­tungs­recht. Nach Ein­schät­zung des BdB führt die der­zei­ti­ge Rege­lung dazu, dass Gerich­te ver­gleich­ba­re Wohn­for­men unter­schied­lich bewer­ten. Ein­rich­tun­gen wer­den als Heim ein­ge­stuft, obwohl die tat­säch­li­che Betreu­ungs­si­tua­ti­on aus Sicht des Ver­bands nicht der klas­si­schen Heim­un­ter­brin­gung ent­spricht. Für Berufsbetreuer*innen kann dies trotz unver­än­dert hohen Arbeits­auf­wands eine gerin­ge­re Ver­gü­tung bedeu­ten.

„Wir haben früh vor die­sen Pro­ble­men gewarnt. Die Pra­xis zeigt jetzt, dass eine gesetz­li­che Klar­stel­lung not­wen­dig ist. Das darf nicht bis zur Eva­lua­ti­on war­ten. Grund­sätz­lich wol­len wir weg von der Annah­me, dass der Betreu­ungs­auf­wand auto­ma­tisch gerin­ger ist, nur weil ein Mensch in einer bestimm­ten Wohn­form lebt“, erklärt Fre­ter.

Reform der Zwangsmaßnahmen

Zum Abschluss tausch­ten sich Cars­ten Mül­ler und die BdB-Vertreter*innen über die geplan­te Reform der gesetz­li­chen Rege­lun­gen zu Zwangs­maß­nah­men aus. Der BdB hat­te hier­zu bereits zum Refe­ren­ten­ent­wurf Stel­lung genom­men. Nach Auf­fas­sung des Ver­bands soll­ten in eng begrenz­ten Ein­zel­fäl­len auch Behand­lun­gen außer­halb eines Kran­ken­hau­ses mög­lich sein. Zugleich müs­sen Selbst­be­stim­mung und Schutz der betrof­fe­nen Men­schen im Mit­tel­punkt ste­hen.

Der Aus­schuss für Recht und Ver­brau­cher­schutz wird sich im Okto­ber im Rah­men einer öffent­li­chen Anhö­rung mit dem Geset­zes­vor­ha­ben befas­sen. Der BdB will sei­ne Pra­xis­er­fah­run­gen in das wei­te­re par­la­men­ta­ri­sche Ver­fah­ren ein­brin­gen.

Mehr Infor­ma­tio­nen: www.berufsbetreuung.de | Lin­ke­dIn | You­tube

von links: Frank Cremer-Nei­haus, Hülya Özkan, Cars­ten Mül­ler, Harald Fre­ter © Sven Darm­er

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