Berufsbetreuung braucht gute Rahmenbedingungen

„Nach der Reform ist vor der Evaluation: Die Vergütung der Berufsbetreuung wurde vor anderthalb Jahren stark angepasst. Nun ist es bald Zeit, eine Bilanz zu ziehen.“ Das sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Helge Lindh bei einem Gespräch mit dem Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) in Berlin. Helge Lindh ist Berichterstatter seiner Fraktion für das Betreuungsrecht. Das Gespräch habe bestätigt, „dass wir natürlich über die Frage der Evaluation und der Gesamtsystematik sprechen müssen“. Zugleich dankte Lindh dem BdB für konkrete Hinweise aus der Praxis, unter anderem zu den Problemen mit dem Heimbegriff.

BdB im Gespräch mit dem SPD-Berichterstatter für Betreuungsrecht

Den BdB ver­tra­ten die Vor­sit­zen­de Hülya Özkan und Geschäfts­füh­rer Dr. Harald Fre­ter. Im Mit­tel­punkt stan­den die Ver­gü­tung von Berufsbetreuer*innen und die anste­hen­de Eva­lua­ti­on, der unkla­re Heim­be­griff sowie die geplan­te Reform der gesetz­li­chen Rege­lun­gen zu ärzt­li­chen Zwangs­maß­nah­men.

„Die letzte Erhöhung war nur ein Notnagel“

Aus Sicht des BdB hat die jüngs­te Anpas­sung der Ver­gü­tung die struk­tu­rel­len Pro­ble­me nicht gelöst. Der Ver­band for­dert wei­ter­hin eine leis­tungs- und ver­ant­wor­tungs­ge­rech­te Ver­gü­tung.

„Die letz­te Erhö­hung war ein Not­na­gel, aber kei­ne nach­hal­ti­ge Lösung. Mit jeder Reform stei­gen die Anfor­de­run­gen und die Arbeits­be­las­tung. Gleich­zei­tig fin­den Berufs­be­treue­rin­nen und Berufs­be­treu­er in ande­ren Berei­chen deut­lich bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen und Ver­dienst­mög­lich­kei­ten. Wenn sich dar­an nichts ändert, wer­den wir immer mehr qua­li­fi­zier­te Fach­kräf­te ver­lie­ren“, warn­te Hülya Özkan.

Hülya Özkan, Vor­sit­zen­des des Bun­des­ver­bands der Berufsbetreuer*innen (BdB) © Sven Darm­er

Der Nach­wuchs­man­gel sei längst in den Betreu­ungs­be­hör­den ange­kom­men. In eini­gen Regio­nen könn­ten Berufsbetreuer*innen ihre Tätig­keit nicht been­den, weil sich kei­ne Nachfolger*innen für ihre Fäl­le fin­den. Gleich­zei­tig stei­gen Berufsanfänger*innen bereits wäh­rend ihrer Qua­li­fi­zie­rung wie­der aus.

Am Ende leiden Klient*innen

Die Fol­gen tref­fen nach Ansicht des BdB nicht nur die Berufsbetreuer*innen. Sie gefähr­den auch die Qua­li­tät der recht­li­chen Betreu­ung.

„Recht­li­che Betreu­ung soll Men­schen dabei unter­stüt­zen, eige­ne Ent­schei­dun­gen zu tref­fen und ihre Rech­te durch­zu­set­zen. Dafür braucht es Zeit und per­sön­li­chen Kon­takt. Wenn die wirt­schaft­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen dazu füh­ren, dass die­se Zeit immer knap­per wird, geht das zulas­ten der Kli­en­tin­nen und Kli­en­ten. Unter­stütz­te Ent­schei­dungs­fin­dung und Selbst­be­stim­mung dür­fen nicht zu einem Anspruch wer­den, der in der Pra­xis kaum noch ein­zu­lö­sen ist“, beton­te Hülya Özkan.

Der Bedarf an pro­fes­sio­nel­ler recht­li­cher Betreu­ung wer­de gleich­zei­tig grö­ßer. Als Grün­de nann­te Hülya Özkan unter ande­rem die wach­sen­de Zahl demen­zi­ell erkrank­ter Men­schen sowie einen hohen Betreu­ungs­be­darf bei jun­gen Erwach­se­nen. Schon heu­te blie­ben Anfra­gen teil­wei­se über Mona­te unbe­ar­bei­tet, weil kei­ne Berufsbetreuer*innen gefun­den wür­den.

Evaluation: „Die Zeit drängt“

Ein Schwer­punkt des Gesprächs war die bis Ende 2027 vor­ge­se­he­ne Eva­lua­ti­on der Betreu­er­ver­gü­tung. Der BdB kri­ti­siert, dass bis­lang kein kon­kre­tes Eva­lua­ti­ons­kon­zept sei­tens des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums erkenn­bar sei. Der Ver­band bie­tet aus­drück­lich sei­ne Mit­ar­beit an und will eige­ne Daten bei­steu­ern.

Aus­tausch im Deut­schen Bun­des­tag © Sven Darm­er

„Die Zeit drängt. Eine Eva­lua­ti­on braucht eine sorg­fäl­ti­ge Vor­be­rei­tung. Danach muss noch genü­gend Zeit blei­ben, um die Ergeb­nis­se mit den Fach­ver­bän­den und den Län­dern zu bera­ten und dar­aus eine trag­fä­hi­ge Reform zu ent­wi­ckeln“, sag­te BdB-Geschäfts­füh­rer Dr. Harald Fre­ter. „Ent­schei­dend ist, dass sich die Unter­su­chung an der wirt­schaft­li­chen Rea­li­tät selbst­stän­di­ger Berufs­be­treue­rin­nen und Berufs­be­treu­er ori­en­tiert. Genau dar­an hat es bei der ver­gan­ge­nen Eva­lua­ti­on gefehlt.“

Der BdB star­tet des­halb am 15. Okto­ber eine eige­ne Mit­glie­der­be­fra­gung. Zudem wird der Ver­band den soge­nann­ten Waren­korb aktua­li­sie­ren, mit dem die tat­säch­li­che Kos­ten­ent­wick­lung in der Berufs­be­treu­ung erfasst wer­den soll. Der BdB for­dert dar­über hin­aus eine regel­mä­ßi­ge Dyna­mi­sie­rung der Ver­gü­tung.

Hel­ge Lindh unter­strich eben­falls die Bedeu­tung der Eva­lua­ti­on: „Das Par­la­ment erwar­tet genau­so wie die Berufs­ver­bän­de eine fun­dier­te Eva­lua­ti­on der jüngs­ten Reform. Wir sind sicher, dass das BMJV die­se im Lau­fe des Jah­re 2027 vor­le­gen wird.“ Gleich­zei­tig warnt der Abge­ord­ne­te vor all­zu gro­ßen Erwar­tun­gen: „Der Bund bestimmt das Gesetz, die Län­der zah­len. Das sind kei­ne ein­fa­chen Ver­hand­lun­gen. Wich­tig ist mir des­halb gleich­zei­tig zu schau­en, wo der Auf­wand – ohne Abstri­che bei Qua­li­täts­si­che­rung und Rechts­auf­sicht – für die Betreu­er redu­ziert wer­den kann.“

Einheitliche Fallpauschale statt komplizierter Vergütungsstruktur

Der BdB for­dert eine grund­le­gen­de Ver­ein­fa­chung des Ver­gü­tungs­sys­tems. Dazu gehört eine ein­heit­li­che Fall­pau­scha­le, die kom­pli­zier­te Dif­fe­ren­zie­run­gen ablöst.

„Unser Ziel ist ein ein­fa­ches und nach­voll­zieh­ba­res Ver­gü­tungs­sys­tem. Eine ein­heit­li­che Fall­pau­scha­le wür­de fach­frem­de Kri­te­ri­en aus der Ver­gü­tung her­aus­neh­men, Büro­kra­tie abbau­en und auch die Gerich­te ent­las­ten“, erklär­te Harald Fre­ter. „Die Ver­gü­tung muss sich an der pro­fes­sio­nel­len Leis­tung ori­en­tie­ren und nicht dar­an, in wel­cher Wohn­form ein betreu­ter Mensch lebt.“

Heimbegriff: BdB fordert schnelle Korrektur

Beson­ders pro­ble­ma­tisch ist aus Sicht des BdB der seit Anfang 2026 gel­ten­de Heim­be­griff im Ver­gü­tungs­recht. Die Abgren­zung zwi­schen sta­tio­nä­ren und ambu­lan­ten Wohn­for­men sei unklar und füh­re zu unter­schied­li­chen Ent­schei­dun­gen der Gerich­te. Wer­den Wohn­for­men als Heim ein­ge­stuft, erhal­ten Berufsbetreuer*innen eine nied­ri­ge­re Ver­gü­tung – obwohl der tat­säch­li­che Arbeits­auf­wand nicht gerin­ger sein muss.

„Der aktu­el­le Heim­be­griff schafft Rechts­un­si­cher­heit und führt zu rea­len Ein­kom­mens­ver­lus­ten. Unse­re grund­sätz­li­che For­de­rung lau­tet des­halb: Die Unter­schei­dung muss weg. Wenn der Gesetz­ge­ber dar­an fest­hält, brau­chen wir zumin­dest sofort eine ein­deu­ti­ge Defi­ni­ti­on“, sag­te Fre­ter.

BdB als Sachverständiger zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen

Auch die geplan­te Neu­re­ge­lung ärzt­li­cher Zwangs­maß­nah­men war The­ma des Gesprächs. Der Aus­schuss für Recht und Ver­brau­cher­schutz wird sich im Okto­ber in einer öffent­li­chen Anhö­rung mit dem Gesetz­ent­wurf befas­sen. Der BdB ist als Sach­ver­stän­di­ger ein­ge­la­den. Hel­ge Lindh begrüß­te die Betei­li­gung des Ver­bands und kün­dig­te an, sich auf „kun­di­ge, ent­schie­de­ne und mei­nungs­star­ke, aber auch fun­dier­te Bei­trä­ge“ des BdB zu freu­en.

Der BdB unter­stützt den Grund­satz, dass eine ärzt­li­che Zwangs­be­hand­lung nur als Ulti­ma Ratio und wei­ter­hin in der Regel in einem Kran­ken­haus erfol­gen soll. Zugleich for­dert der Ver­band Aus­nah­men von die­ser Aus­nah­me für eng begrenz­te Ein­zel­fäl­le. Dem war auch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gefolgt. Nach Ein­schät­zung des BdB bil­det der vor­lie­gen­de Gesetz­ent­wurf die vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt beschrie­be­nen Lebens­si­tua­tio­nen bis­lang nicht aus­rei­chend ab.

Mehr Infor­ma­tio­nen: www.berufsbetreuung.de | Lin­ke­dIn

BdB-Vor­sit­zen­de Hülya Özkan, MdB Hel­ge Lindh (SPD), BdB-Geschäfts­füh­rer Dr. Harald Fre­ter © Sven Darm­er

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