Brandbrief an Bundesjustizministerin Hubig

„Der neue Heimbegriff ist weiterhin unklar und führt zum Teil zu erheblichen Einbußen bei Betreuer*innen,“ sagt Dr. Harald Freter, Geschäftsführer des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen (BdB). In einem Brandbrief hat sich der BdB an Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig gewandt. Anlass sind die negativen Folgen des seit Januar 2026 geltenden Heimbegriffs im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG). Nach Auffassung des Verbands sorgt die Neuregelung nicht für mehr Klarheit, sondern für neue Rechtsunsicherheit und finanzielle Nachteile für Berufsbetreuerinnen.

Unklarer Heimbegriff führt zu finanziellen Einbußen

Das Pro­blem: Im Betreu­er­ver­gü­tungs­ge­setz wird dif­fe­ren­ziert nach Wohn­for­men. Für Klient*innen, die in einer sta­tio­nä­ren Wohn­form (frü­her: Heim) leben, erhal­ten Berufsbetreuer*innen eine deut­lich gerin­ge­re Ver­gü­tung als für Klient*innen, die in einer ande­ren Wohn­form leben. Unstrit­tig ist die eige­ne Woh­nung eine ande­re Wohn­form im ver­gü­tungs­recht­li­chen Sinn, jedoch ist wei­ter­hin unge­klärt ist – auch nach der Reform –, wie die viel­fäl­ti­gen beson­de­ren Wohn­for­men nach dem SGB ein­zu­stu­fen sind.

„Wenn nun auch eine Behin­der­ten-WG oder eine Ein­rich­tung der Ein­glie­de­rungs­hil­fe als sta­tio­nä­re Ein­rich­tung defi­niert wird, so hat die neue Defi­ni­ti­on rea­le Ein­kom­mens­ver­lus­te für Berufsbetreuer*innen zur Fol­ge“, erläu­tert Harald Fre­ter.

Seit vie­len Jah­ren for­dert der BdB, die ver­gü­tungs­recht­li­che Dif­fe­ren­zie­rung nach dem Wohn­sta­tus voll­stän­dig auf­zu­ge­ben. „Der tat­säch­li­che Betreu­ungs­auf­wand hängt nicht von der Wohn­form, son­dern vom indi­vi­du­el­len Unter­stüt­zungs­be­darf des betreu­ten Men­schen ab“, so Harald Fre­ter wei­ter.

Foto © BdB

Appell an die Politik – Ziel der Reform verfehlt

Der Ver­band appel­liert an die Bun­des­mi­nis­te­rin der Jus­tiz, die Aus­wir­kun­gen der Neu­re­ge­lung zeit­nah zu eva­lu­ie­ren und die erfor­der­li­chen gesetz­ge­be­ri­schen Kon­se­quen­zen zu zie­hen. Vor­ran­gi­ges Ziel soll­te die Abschaf­fung der ver­gü­tungs­recht­li­chen Dif­fe­ren­zie­rung nach dem Wohn­sta­tus sein.

Mit der Reform woll­te der Gesetz­ge­ber die Abgren­zung zwi­schen sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen und ande­ren Wohn­for­men ver­ein­fa­chen. Die­ses Ziel ist ver­fehlt wor­den. BdB-Geschäfts­füh­rer Dr. Harald Fre­ter: „Gerich­te bewer­ten ver­gleich­ba­re Wohn­for­men unter­schied­lich. Teil­wei­se wer­den selbst sol­che Ein­rich­tun­gen der Ein­glie­de­rungs­hil­fe als sta­tio­nä­re Wohn­for­men ein­ge­stuft, die nicht auch zugleich ver­pflich­tend die Betreu­ungs­leis­tun­gen für die Bewohner*innen erbrin­gen. Das hat aber mit einem umfas­sen­den Ver­sor­gungs­cha­rak­ter, wie er für eine sta­tio­nä­re Wohn­form typisch und vom Gesetz gefor­dert ist, nicht mehr viel zu tun. Die Fol­ge sind unein­heit­li­che Ent­schei­dun­gen und erheb­li­che Rechts­un­si­cher­hei­ten.“

Chaos anstelle von Klarheit

Die Fol­gen sind gra­vie­rend, so der BdB: „Die Reform soll­te für Klar­heit sor­gen. Tat­säch­lich erle­ben wir das Gegen­teil, wir erle­ben Cha­os. Berufs­be­treue­rin­nen und Berufs­be­treu­er wis­sen vie­ler­orts nicht mehr, nach wel­chen Maß­stä­ben Gerich­te Wohn­for­men ein­ord­nen. Das schafft Unsi­cher­heit und führt zu unnö­ti­gen Aus­ein­an­der­set­zun­gen“, sagt Harald Fre­ter.

BdB fordert Nachbesserungen

Der BdB sieht dar­in nicht nur ein Pro­blem für Berufsbetreuer*innen, son­dern auch für die Jus­tiz und die betreu­ten Men­schen. Eine gesetz­li­che Nach­bes­se­rung sei daher drin­gend erfor­der­lich.

„Vie­le Betreue­rin­nen und Betreu­er erle­ben der­zeit fak­ti­sche Ein­nah­me­ver­lus­te. Damit wird die poli­tisch zuge­sag­te Stär­kung des Berufs kon­ter­ka­riert. Wer die recht­li­che Betreu­ung zukunfts­fest machen will, darf kei­ne neu­en finan­zi­el­len Unsi­cher­hei­ten schaf­fen“, so Harald Fre­ter.

BdB informiert Politik und Länder

Der BdB hat sei­ne For­de­run­gen nicht nur gegen­über dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz ver­tre­ten, son­dern sich auch an die Berichterstatter*innen der Bun­des­tags­frak­tio­nen gewandt, die die wei­te­re Ent­wick­lung des Ver­gü­tungs­rechts par­la­men­ta­risch beglei­ten. Dar­über hin­aus wer­den die Jus­tiz­mi­nis­te­ri­en der Län­der infor­miert, die über den Bun­des­rat an künf­ti­gen gesetz­li­chen Ände­run­gen betei­ligt sind.

Ziel ist es, umge­hend auf die prak­ti­schen Fol­gen der Neu­re­ge­lung auf­merk­sam zu machen und eine trag­fä­hi­ge Lösung auf den Weg zu brin­gen. Der BdB setzt dabei auf einen engen Dia­log mit Poli­tik und Jus­tiz.

Mehr Infor­ma­tio­nen: www.berufsbetreuung.de | Lin­ke­dIn

Der Ver­band appel­liert an die Bun­des­mi­nis­te­rin der Jus­tiz, die Aus­wir­kun­gen der Neu­re­ge­lung zeit­nah zu eva­lu­ie­ren und die erfor­der­li­chen gesetz­ge­be­ri­schen Kon­se­quen­zen zu zie­hen. © Ado­be Stock

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