Landeswahlleiter bittet um Unterstützung
Ein Wahlvorstand besteht aus einem Vorsteher oder einer Vorsteherin, einem Schriftführer oder einer Schriftführerin und deren Stellvertretungen sowie aus bis zu fünf weiteren Mitgliedern. Gesucht werden vor allem Wahlhelfende für die Funktionsämter (Vorstehende und Schriftführende) sowie Reservekräfte.
Bedarfe im Einzelnen
Charlottenburg-Wilmersdorf
300 Wahlhelfende als Vorstehende und Schriftführende, 150 Beisitzende und 50 Reservekräfte
Reinickendorf: 230 Wahlhelfende als Vorstehende und Schriftführende in den Briefwahllokalen
Pankow
50 Wahlhelfende als Vorstehende und Schriftführende und 50 Beisitzende in den Ortsteilen Karow, Niederschönhausen, Prenzlauer Berg, Buchholz, Pankow, Weißensee, Heinersdorf sowie nur Beisitzende in Wilhelmsruh
Tempelhof-Schöneberg
150 Wahlhelfende als Vorstehende und Schriftführende, vorwiegend für die Reserve in den Ortsteilen Lichtenrade, Marienfelde und Mariendorf
Lichtenberg
100 Reservekräfte für Urnenwahllokale und 50 für Briefwahllokale. Darüber hinaus weiterer Bedarf an Hilfspersonen
Mitte, Spandau, Marzahn-Hellersdorf
Reservekräfte für Wahlhelfende als Vorstehende und Schriftführende
Erfrischungsgeld
Für die Tätigkeit im Wahlvorstand gibt es ein Erfrischungsgeld in Höhe von 100 bis 120 Euro je nach Funktion und für die Mitglieder eines Briefwahlvorstandes in Höhe von 80 bis 100 Euro, ebenfalls in Abhängigkeit der Funktion. Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, denen Freizeitausgleich gewährt wird, erhalten ein vermindertes Erfrischungsgeld in Höhe von 50 bis 70 Euro oder im Briefwahlvorstand von 30 bis 50 Euro.
Reservekräfte
Bei Reservekräften handelt es sich um Personen, die sich am Wahlsonntag für einen möglichen Einsatz bereithalten, sollte ein eingesetzter Wahlhelfender ausfallen. Dafür sind kurze Wege hilfreich. Sollte Ihr Einsatz am Wahltag nicht erforderlich sein, erhalten Sie dennoch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro. Bei einem tatsächlichen Einsatz wird selbstverständlich das Erfrischungsgeld der jeweiligen Funktion ausgezahlt.
Die Arbeit im Wahlvorstand setzt kein Fachwissen voraus. Die notwendigen Kenntnisse vermitteln unsere neue Online-Schulung, das Schulungsmaterial der Bezirke sowie die Präsenzschulungen der Bezirke für die Funktionsämter. Auch für die Teilnahme an Schulungen gibt es einen Aufwandsersatz. Für die Teilnahme an Schulungen in Präsenz 40 Euro und für die Teilnahme an der Onlineschulung 25 Euro.

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