Der BdB im Austausch mit Schleswig-Holsteins Justizstaatssekretärin Birgit Heß
Für den BdB nahmen teil: Geschäftsführer Dr. Harald Freter, Christian Morgner, stellvertretender Bundesvorstand, und Frank Cremer-Neihaus, Sprecher der BdB-Landesgruppe Schleswig-Holstein. Anlass war das Positionspapier des BdB zur Evaluation und Reform der Betreuervergütung. Der Verband konnte seine Positionen umfassend darstellen.

Von Links: Christian Morgner, Frank Cremer-Neihaus, Birgit Heß und Harald Freter © JuMi SH
Evaluation braucht klares Konzept und richtige Referenz
BdB-Geschäftsführer Harald Freter betonte die Dringlichkeit eines abgestimmten Vorgehens: „Wichtig ist, dass Bund und Länder sehr bald zu einem gemeinsamen Konzept kommen. Die Zeit für die Evaluation ist begrenzt. Außerdem muss als Referenz die wirtschaftliche Realität selbstständig tätiger Berufsbetreuer*innen zugrunde gelegt werden – nicht die Situation angestellter Vereinsbetreuer.“
Der BdB sprach sich erneut für eine starke Vereinfachung des Vergütungssystems und eine einheitliche Fallpauschale aus. Eigene Berechnungen wurden vorgestellt und zur Diskussion gestellt.
Unterstützung für die Anliegen der Praxis
Christian Morgner, Mitglied im Bundesvorstand des BdB, hob die Gesprächsatmosphäre hervor: „Das Land Schleswig-Holstein hat sich sehr offen für unsere Positionen gezeigt. Unsere Themen wurden ernst genommen, und uns wurde Unterstützung signalisiert. Wir wurden als Betreuerverband und als Vertreter für die Interessen unserer Klientinnen und Klienten wahrgenommen.“
Aufnahmeprobleme in Kliniken: Ministerium sagt Unterstützung zu
Gesprochen wurde auch über Probleme, die bei der Aufnahme unterzubringender Menschen mit psychischen Erkrankungen in Kliniken bestehen können. Frank Cremer-Neihaus: „Obwohl ein gerichtlicher Unterbringungsbeschluss vorliegt, werden Menschen mit dringend behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen teilweise nicht in Kliniken aufgenommen.“
Die Justizstaatssekretärin hat dieses Problem sehr ernst genommen. Die insoweit zuständige Gesundheitsabteilung des Ministeriums hat daher bereits mit einem Brief an die Krankenhäuser reagiert. Darin wird klarstellend auf die bestehende Versorgungsverpflichtung aufmerksam gemacht. Zudem sei eine gesetzliche Klarstellung im Rahmen der Novelle des Landeskrankenhausgesetzes in Vorbereitung. Die Justizstaatssekretärin verwies in diesem Zusammenhang auch auf die bestehende Rechtsaufsicht durch das Gesundheitsministerium.
Dialog fortsetzen – Betreuung stärken
Beide Seiten betonten abschließend die Bedeutung eines kontinuierlichen Austauschs. Ziel ist es, die rechtliche Betreuung strukturell zu stärken, bürokratische Hürden abzubauen und verlässliche Rahmenbedingungen für Berufsbetreuer*innen zu schaffen.