Wahlrecht wohnungsloser Menschen
„Wohnungslose Berliner sind Berliner. Geh wählen!“, sagt Sean-Elias Ansa und ruft wohnungslose Menschen dazu auf, ihr Wahlrecht wahrzunehmen.
„Wer in Berlin lebt, gehört zu dieser Stadt – auch ohne eigene Wohnung oder feste Meldeadresse. Wohnungslosigkeit darf kein Hindernis für politische Teilhabe sein. Deshalb ist es mir wichtig, dass wohnungslose Berlinerinnen und Berliner ihr Wahlrecht kennen und wissen, was sie jetzt tun müssen, um am 20. September ihre Stimme abgeben zu können“, sagt Landeswahlleiter Prof. Dr. Stephan Bröchler.
Ohne Meldeadresse wählen
Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne feste Meldeadresse können an der Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen teilnehmen, wenn sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Für die Abgeordnetenhauswahl müssen sie unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens drei Monaten gewöhnlich in Berlin aufhalten, und sie dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wer keine feste Meldeadresse hat, muss sich selbst in das Wahlverzeichnis eintragen lassen. Zuständig ist das Wahlamt des Bezirks, in dem sich die Person in der Nacht vom 15. auf den 16. August 2026 aufgehalten hat. Dort gibt es Unterstützung bei der Antragstellung. Auch eine Wahlbenachrichtigung kann ausgestellt werden. Zudem ist bereits die Briefwahl vor Ort möglich. Für die Stimmabgabe wird ein amtlicher Lichtbildausweis benötigt.
Wohnungslose Wahlberechtigte ohne feste Meldeadresse können sich noch bis Freitag, 28. August 2026, 13 Uhr, in das Wahlverzeichnis eintragen lassen.
Informationen für wohnungslose Menschen
Der Landeswahlleiter informiert zusätzlich mit dem Flyer „Wohnungslos in Berlin?“ über das Wahlrecht und die notwendigen Schritte. Er enthält auch die Adressen und Kontaktdaten aller zwölf Bezirkswahlämter:
Link zum Flyer „Wohnungslos in Berlin?“
