„Wohnungslose Berliner sind Berliner. Geh wählen!“ 

Auch wer keine Wohnung und keine feste Meldeadresse hat, kann bei den Berliner Wahlen am 20. September 2026 wählen. Darauf macht der Landeswahlleiter für Berlin, Prof. Dr. Stephan Bröchler, mit einem neuen Video aufmerksam. Für den Wahlaufruf konnte der taz-Journalist Sean-Elias Ansa gewonnen werden. Er kennt das Leben ohne festen Wohnsitz aus eigener Erfahrung. Als Jugendlicher lebte er über mehrere Jahre immer wieder auf der Straße. Damals wusste er nicht, dass er auch ohne feste Meldeadresse wählen kann.

Wahlrecht wohnungsloser Menschen

„Woh­nungs­lo­se Ber­li­ner sind Ber­li­ner. Geh wäh­len!“, sagt Sean-Eli­as Ansa und ruft woh­nungs­lo­se Men­schen dazu auf, ihr Wahl­recht wahr­zu­neh­men.

„Wer in Ber­lin lebt, gehört zu die­ser Stadt – auch ohne eige­ne Woh­nung oder fes­te Mel­de­adres­se. Woh­nungs­lo­sig­keit darf kein Hin­der­nis für poli­ti­sche Teil­ha­be sein. Des­halb ist es mir wich­tig, dass woh­nungs­lo­se Ber­li­ne­rin­nen und Ber­li­ner ihr Wahl­recht ken­nen und wis­sen, was sie jetzt tun müs­sen, um am 20. Sep­tem­ber ihre Stim­me abge­ben zu kön­nen“, sagt Lan­des­wahl­lei­ter Prof. Dr. Ste­phan Bröch­ler.

Ohne Meldeadresse wählen

Woh­nungs­lo­se Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ohne fes­te Mel­de­adres­se kön­nen an der Wahl zum Abge­ord­ne­ten­haus und zu den Bezirks­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lun­gen teil­neh­men, wenn sie die jewei­li­gen Vor­aus­set­zun­gen erfül­len. Für die Abge­ord­ne­ten­haus­wahl müs­sen sie unter ande­rem die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit besit­zen, min­des­tens 16 Jah­re alt sein, sich seit min­des­tens drei Mona­ten gewöhn­lich in Ber­lin auf­hal­ten, und sie dür­fen nicht vom Wahl­recht aus­ge­schlos­sen sein.

Wer kei­ne fes­te Mel­de­adres­se hat, muss sich selbst in das Wahl­ver­zeich­nis ein­tra­gen las­sen. Zustän­dig ist das Wahl­amt des Bezirks, in dem sich die Per­son in der Nacht vom 15. auf den 16. August 2026 auf­ge­hal­ten hat. Dort gibt es Unter­stüt­zung bei der Antrag­stel­lung. Auch eine Wahl­be­nach­rich­ti­gung kann aus­ge­stellt wer­den. Zudem ist bereits die Brief­wahl vor Ort mög­lich. Für die Stimm­ab­ga­be wird ein amt­li­cher Licht­bild­aus­weis benö­tigt.

Woh­nungs­lo­se Wahl­be­rech­tig­te ohne fes­te Mel­de­adres­se kön­nen sich noch bis Frei­tag, 28. August 2026, 13 Uhr, in das Wahl­ver­zeich­nis ein­tra­gen las­sen.

Informationen für wohnungslose Menschen

Der Lan­des­wahl­lei­ter infor­miert zusätz­lich mit dem Fly­er „Woh­nungs­los in Ber­lin?“ über das Wahl­recht und die not­wen­di­gen Schrit­te. Er ent­hält auch die Adres­sen und Kon­takt­da­ten aller zwölf Bezirks­wahl­äm­ter:

Link zum Fly­er „Woh­nungs­los in Ber­lin?“

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