BdB fordert Korrektur

Der Rechtsausschuss des Bundestages berät über Antrag der FDP-Fraktion. Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) mahnt Evaluierung an.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Betreuervergütung

„Bes­ser als nichts, jedoch unzu­rei­chend“, urteilt der Bun­des­ver­band der Berufsbetreuer*innen (BdB) über den Geset­zes­ent­wurf zur Neu­re­ge­lung der Vor­mün­der- und Betreu­er­ver­gü­tung. Sei­ne aus­führ­li­che Stel­lung­nah­me über­mit­tel­te der BdB an alle Mit­glie­der des Rechts­aus­schus­ses im Bun­des­tag. Der Ent­wurf wird am 29. Janu­ar 2025 im Rechts­aus­schuss bera­ten.

© Ado­be Stock

Politischer Handlungswille – ein positives Signal

Der BdB begrüßt den poli­ti­schen Hand­lungs­wil­len. Der Ent­wurf ist aus Sicht des Ver­ban­des eine deut­li­che Ver­bes­se­rung gegen­über dem Refe­ren­ten­ent­wurf des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Jus­tiz. Den­noch gebe es nach wie vor erheb­li­chen Nach­bes­se­rungs­be­darf, sagt der Ver­bands­vor­sit­zen­de Thors­ten Becker: „Der vor­lie­gen­de Ent­wurf ist das Ein­zi­ge, was in der Kür­ze der Zeit und ange­sichts des Endes der Ampel­ko­ali­ti­on mög­lich war. Zumal der Infla­ti­ons­aus­gleich Ende 2026 aus­läuft. Kurz­um: Der Ent­wurf ist bes­ser als nichts, jedoch unzu­rei­chend. Die­ses Gesetz kann nur eine Über­gangs­lö­sung sein.“

Übergangslösung: Evaluation gefordert

Der BdB unter­stützt den Ent­wurf unter der Bedin­gung, dass das Gesetz zeit­lich befris­tet und mit einer Eva­lua­ti­on ver­se­hen wird. Thors­ten Becker: „Ohne eine Befris­tung und eine ver­pflich­ten­de Über­prü­fung wird sich der BdB gegen die­ses Gesetz stel­len. Denn es wür­de die bestehen­den Schwä­chen und Unstim­mig­kei­ten zemen­tie­ren. Wir benö­ti­gen jedoch drin­gen eine trag­fä­hi­ge Per­spek­ti­ve für recht­li­che Betreuer*innen und Betreu­ungs­ver­ei­ne.“

Die not­wen­di­gen struk­tu­rel­len Refor­men dürf­ten nicht auf unbe­stimm­te Zeit ver­tagt wer­den. Thors­ten Becker betont: „Eine ver­pflich­ten­de Eva­lua­ti­on bis spä­tes­tens Ende 2026 ist uner­läss­lich, um die Reform auf fun­dier­te Daten zu stüt­zen und die Ver­gü­tungs­re­ge­lung nach­hal­tig zu gestal­ten“, sagt Thors­ten Becker.

Vergütungserhöhung unzureichend 

Der BdB sieht die ange­kün­dig­te Ver­gü­tungs­er­hö­hung von durch­schnitt­lich 12,7 Pro­zent nicht für alle erfüllt. „Wir haben nach­ge­rech­net: Die rea­le Stei­ge­rung liegt für vie­le Betreuer*innen dar­un­ter“, so Becker. „Die vor­ge­schla­ge­ne Ver­gü­tung ver­schafft uns etwas Luft, hat aber mit einer leis­tungs­ge­rech­ten Ver­gü­tung nichts zu tun“, sagt er.

Klarheit beim Heimbegriff gefordert

Ein wei­te­rer Kri­tik­punkt betrifft die Defi­ni­ti­on des Heim­be­griffs. Laut BdB führt die aktu­el­le For­mu­lie­rung zu Unsi­cher­hei­ten und zusätz­li­chem büro­kra­ti­schen Auf­wand. „Wir brau­chen eine prä­zi­se und pra­xis­taug­li­che Rege­lung, die Betreuer*innen tat­säch­lich ent­las­tet“, betont der Ver­bands­vor­sit­zen­de. 

Forderung nach Nachbesserungen 

Trotz der Defi­zi­te und der Kri­tik­punk­te – der BdB hält den Ent­wurf für not­wen­dig. Ein Nicht-Han­deln und damit eine dras­ti­sche Ein­kom­mens­min­de­rung für vie­le Betreuer*innen hät­te kata­stro­pha­le Fol­gen für das gesam­te Betreu­ungs­we­sen.

Mehr Informationen

www.berufsbetreuung.de | BdB-Ver­gü­tungs­kam­pa­gne | Lin­ke­din

Über den BdB

Der Bun­des­ver­band der Berufsbetreuer*innen (BdB) ist mit 8.000 Mit­glie­dern die größ­te Inter­es­sen­ver­tre­tung des Berufs­stan­des. Er ist die kol­le­gia­le Hei­mat sei­ner Mit­glie­der und macht Poli­tik für ihre Inter­es­sen. Er stärkt sei­ne Mit­glie­der dar­in, Men­schen mit Betreu­ungs­be­darf pro­fes­sio­nell zu unter­stüt­zen, ein Leben nach eige­nen Wün­schen und Vor­stel­lun­gen zu füh­ren – selbst­be­stimmt und geschützt.

Der BdB wur­de 1994 gegrün­det – zwei Jah­re, nach­dem mit dem Betreu­ungs­ge­setz Kon­zep­te wie „Ent­mün­di­gung“ und „Vor­mund­schaft“ für Erwach­se­ne abge­löst wur­den. Bereits damals lei­te­te ihn der Gedan­ke, Men­schen mit Betreu­ungs­be­darf in Deutsch­land pro­fes­sio­nell zu unter­stüt­zen, so dass sie ein mög­lichst selbst­be­stimm­tes Leben füh­ren kön­nen.
Mit sei­ner fach­li­chen Exper­ti­se und viel Idea­lis­mus setz­te sich der Ver­band bereits früh­zei­tig für mehr gesell­schaft­li­che Teil­ha­be betreu­ter Per­so­nen ein, wie sie erst spä­ter gesetz­lich ver­an­kert wur­de.

Han­deln und Ent­schei­dun­gen der BdB-Mit­glie­der basie­ren auf dem­sel­ben huma­nis­ti­schen Men­schen­bild, das auch der UN-Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on von 1948 und der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on von 2006 zugrun­de liegt.

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