BdB: Keine finale Lösung

Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe zur Reform der Betreuervergütung für die Koalitionsfraktionen beschlossen.

Ad-hoc-Stellungnahme des BdB

Der Bun­des­ver­band der Berufsbetreuer*innen (BdB) begrüßt die For­mu­lie­rungs­hil­fe. Der BdB-Vor­sit­zen­de Thors­ten Becker sagt: „Das Kabi­nett will offen­bar ein posi­ti­ves Signal in die Betreu­ungs­land­schaft sen­den. Das ist posi­tiv, zumal wir Zeit gewin­nen für die drin­gend not­wen­di­ge Dis­kus­si­on um eine gute Lösung.“

Gleich­zei­tig warnt der Ver­band davor, den Ent­wurf als end­gül­ti­ge Lösung zu betrach­ten: „Die­ses Gesetz darf nicht das Ende des Reform­pro­zes­ses sein. Es ist ein Zwi­schen­schritt, der durch eine sorg­fäl­ti­ge Ana­ly­se der Rechts­wirk­lich­keit und die Ein­bin­dung aller rele­van­ten Akteu­re wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den muss“, sagt Thors­ten Becker, Vor­sit­zen­der des BdB: „Nur so kann gewähr­leis­tet wer­den, dass eine nach­hal­ti­ge und leis­tungs­ge­rech­te Ver­gü­tungs­re­ge­lung für Berufsbetreuer*innen und Betreu­ungs­ver­ei­ne geschaf­fen wird.“

Verbesserungen und kritische Punkte

Die For­mu­lie­rungs­hil­fe bringt für vie­le Berufsbetreuer*innen Ver­bes­se­run­gen gegen­über dem vor­he­ri­gen Refe­ren­ten­ent­wurf, ins­be­son­de­re in der häu­figs­ten Fall­kon­stel­la­ti­on „mittellos/andere Wohn­form“. Den­noch blei­ben zen­tra­le Schwä­chen bestehen. Da ins­ge­samt nicht mehr Geld ins Sys­tem kommt, dürf­te es aber auch „Ver­lie­rer“ geben.

Der Ver­band hat­te eine pau­scha­le Erhö­hung der Betreu­er­ver­gü­tung um 12,7 Pro­zent als Über­gangs­lö­sung gefor­dert. „Da hät­te es kei­ne Ver­lie­rer gege­ben“, sagt Thors­ten Becker: „Es ist inak­zep­ta­bel, dass eini­ge Berufsbetreuer*innen wei­ter­hin mit rea­len Ein­kom­mens­ver­lus­ten rech­nen müs­sen. Hier braucht es drin­gend Nach­bes­se­run­gen“, so Becker. Wei­te­re Kri­tik­punk­te, die der BdB bereits zum Refe­ren­ten­ent­wurf geäu­ßert hat­te, blei­ben bestehen: Es fehlt die Dyna­mi­sie­rung der Ver­gü­tung, Dol­met­scher­kos­ten sol­len auch künf­tig nicht über­nom­men wer­den, wich­ti­ge Son­der­pau­scha­len fal­len weg.

Heimbegriff sorgt für Rechtsunsicherheit 

Die Rege­lung des Heim­be­griffs im Geset­zes­ent­wurf sieht der BdB kri­tisch. Der unkla­re Wort­laut wird auch wei­ter­hin zu unnö­ti­gen Strei­tig­kei­ten und büro­kra­ti­schem Auf­wand füh­ren. „Eine kla­re und pra­xis­taug­li­che Defi­ni­ti­on ist drin­gend not­wen­dig, um Betreuer*innen wirk­lich zu ent­las­ten“, betont Becker. Ent­schei­dend muss eine Ori­en­tie­rung am betreue­ri­schen Auf­wand sein, der – wenn über­haupt – nur dann redu­ziert ist und dadurch eine gerin­ge­re Ver­gü­tungs­pau­scha­le recht­fer­tigt, wenn ein unmit­tel­ba­rer und zwin­gen­der Zusam­men­hang aus Wohn­raum­ver­mie­tung sowie Pfle­ge- und Betreu­ungs­leis­tun­gen besteht.“

Forderung nach Evaluation 

Der BdB for­dert eine sys­te­ma­ti­sche Eva­lua­ti­on des Geset­zes bis spä­tes­tens Ende 2026. Die­se sei not­wen­dig, um die Reform auf Basis von Pra­xis­er­fah­run­gen und empi­ri­schen Daten wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. „Nur durch eine gründ­li­che Ana­ly­se kön­nen wir zu einer nach­hal­ti­gen, leis­tungs­ge­rech­ten und ver­ein­fach­ten Ver­gü­tungs­re­ge­lung kom­men“, so Becker abschlie­ßend. Der BdB wird sich im wei­te­ren Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren für Nach­bes­se­run­gen ein­set­zen und die Inter­es­sen der Berufsbetreuer*innen ent­schlos­sen ver­tre­ten. 

Mehr Informationen

www.berufsbetreuung.de | BdB-Ver­gü­tungs­kam­pa­gne | Lin­ke­din

Über den BdB

Der Bun­des­ver­band der Berufsbetreuer*innen (BdB) ist mit 8.000 Mit­glie­dern die größ­te Inter­es­sen­ver­tre­tung des Berufs­stan­des. Er ist die kol­le­gia­le Hei­mat sei­ner Mit­glie­der und macht Poli­tik für ihre Inter­es­sen. Er stärkt sei­ne Mit­glie­der dar­in, Men­schen mit Betreu­ungs­be­darf pro­fes­sio­nell zu unter­stüt­zen, ein Leben nach eige­nen Wün­schen und Vor­stel­lun­gen zu füh­ren – selbst­be­stimmt und geschützt.

Der BdB wur­de 1994 gegrün­det – zwei Jah­re, nach­dem mit dem Betreu­ungs­ge­setz Kon­zep­te wie „Ent­mün­di­gung“ und „Vor­mund­schaft“ für Erwach­se­ne abge­löst wur­den. Bereits damals lei­te­te ihn der Gedan­ke, Men­schen mit Betreu­ungs­be­darf in Deutsch­land pro­fes­sio­nell zu unter­stüt­zen, so dass sie ein mög­lichst selbst­be­stimm­tes Leben füh­ren kön­nen.
Mit sei­ner fach­li­chen Exper­ti­se und viel Idea­lis­mus setz­te sich der Ver­band bereits früh­zei­tig für mehr gesell­schaft­li­che Teil­ha­be betreu­ter Per­so­nen ein, wie sie erst spä­ter gesetz­lich ver­an­kert wur­de.

Han­deln und Ent­schei­dun­gen der BdB-Mit­glie­der basie­ren auf dem­sel­ben huma­nis­ti­schen Men­schen­bild, das auch der UN-Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on von 1948 und der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on von 2006 zugrun­de liegt.

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