Zwischenlösung für Vergütungserhöhung

Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) wendet sich mit einem dringenden Appell an den neuen Bundesjustizminister Volker Wissing und an die Justizminister der Länder.

Politische Gespräche und Demo in Berlin

Nach dem Bruch der Ampel­ko­ali­ti­on steht die geplan­te Reform der Betreu­er­ver­gü­tung auf der Kip­pe. Der BdB for­dert des­halb eine sofor­ti­ge Zwi­schen­lö­sung: eine Erhö­hung der Ver­gü­tung um 12,7 Pro­zent.

Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um © Shut­ter­stock

Reform auf Eis

Der Gesetz­ent­wurf zur Reform des Vor­mün­der- und Betreu­er­ver­gü­tungs­ge­set­zes (VBVG) konn­te bis­her nicht ver­ab­schie­det wer­den. „Soll­te das Gesetz nicht mehr beschlos­sen wer­den, läuft Ende 2025 der Infla­ti­ons­aus­gleich aus, und die Ver­gü­tung fällt auf den Stand von 2023 zurück“, warnt Thors­ten Becker, Vor­sit­zen­der des BdB. „Es besteht drin­gen­der Hand­lungs­be­darf.“

Thors­ten Becker, Vor­sit­zen­der des Bun­des­ver­bands der Berufsbetreuer*innen © Bet­ti­na Mel­zer

Zwischenlösung: 12,7 Prozent Erhöhung

Um das Betreu­ungs­we­sen vor mas­si­ven Ein­nah­me­ver­lus­ten zu bewah­ren, schlägt der BdB eine prag­ma­ti­sche Zwi­schen­lö­sung vor. „Eine Ver­gü­tungs­er­hö­hung um min­des­tens 12,7 Pro­zent könn­te durch einen ein­fa­chen Auf­schlag auf alle Tabel­len­wer­te umge­setzt wer­den. Dar­über könn­te nach unse­rem Ein­druck schnell Ein­ver­neh­men zwi­schen Bund und Län­dern erzielt wer­den“, so Thors­ten Becker.

Klare Signale für Überarbeitung 

Die bis­he­ri­ge Reform­pla­nung war auf brei­te Kri­tik gesto­ßen. Eine Peti­ti­on des BdB mit mehr als 15.000 Unter­schrif­ten und der mas­si­ve Pro­test zahl­rei­cher Akteu­re haben offen­bar Wir­kung gezeigt. „Uns haben kla­re Signa­le erreicht, dass der Ent­wurf grund­le­gend über­ar­bei­tet wer­den soll“, betont Becker: „In jedem Fall muss ein ersatz­lo­ser Weg­fall des Infla­ti­ons­aus­gleichs Ende 2025 ver­hin­dert wer­den.“

Appell an Regierung und Bundestag

Ange­sichts der poli­ti­schen Unsi­cher­hei­ten for­dert der BdB die ver­blei­ben­de Regie­rung und den amtie­ren­den Bun­des­tag auf, rasch zu han­deln. „Wir erwar­ten, dass alle Ver­ant­wort­li­chen Sor­ge tra­gen, dass zumin­dest eine Zwi­schen­lö­sung vor der Auf­lö­sung des jet­zi­gen Bun­des­ta­ges beschlos­sen wird“, erklärt Becker. Dies sei auch durch ein beschleu­nig­tes par­la­men­ta­ri­sches Ver­fah­ren mög­lich.

Perspektive: Grundlegende Reform

Die vor­ge­schla­ge­ne Erhö­hung sieht der BdB als Über­gangs­lö­sung. „Eine dau­er­haft leis­tungs­ge­rech­te und ver­ein­fach­te Ver­gü­tung bleibt wei­ter­hin unser Ziel“, stellt Thors­ten Becker klar. Der Ver­band for­dert Minis­ter Wis­sing auf, die Zeit bis zur nächs­ten Regie­rungs­bil­dung zu nut­zen, um einen über­ar­bei­te­ten Gesetz­ent­wurf vor­zu­be­rei­ten.

Der BdB wird die Gesprä­che mit den Bun­des­tags­frak­tio­nen und Lan­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­en inten­si­vie­ren und sei­ne Kam­pa­gne fort­set­zen. Eine Demons­tra­ti­on vor der Jus­tiz­mi­nis­ter­kon­fe­renz ist für den 28. Novem­ber 2024 geplant.

Mehr Informationen

www.berufsbetreuung.de | BdB-Ver­gü­tungs­kam­pa­gne | Lin­ke­din

Über den BdB

Der Bun­des­ver­band der Berufsbetreuer*innen (BdB) ist mit 8.000 Mit­glie­dern die größ­te Inter­es­sen­ver­tre­tung des Berufs­stan­des. Er ist die kol­le­gia­le Hei­mat sei­ner Mit­glie­der und macht Poli­tik für ihre Inter­es­sen. Er stärkt sei­ne Mit­glie­der dar­in, Men­schen mit Betreu­ungs­be­darf pro­fes­sio­nell zu unter­stüt­zen, ein Leben nach eige­nen Wün­schen und Vor­stel­lun­gen zu füh­ren – selbst­be­stimmt und geschützt.

Der BdB wur­de 1994 gegrün­det – zwei Jah­re, nach­dem mit dem Betreu­ungs­ge­setz Kon­zep­te wie „Ent­mün­di­gung“ und „Vor­mund­schaft“ für Erwach­se­ne abge­löst wur­den. Bereits damals lei­te­te ihn der Gedan­ke, Men­schen mit Betreu­ungs­be­darf in Deutsch­land pro­fes­sio­nell zu unter­stüt­zen, so dass sie ein mög­lichst selbst­be­stimm­tes Leben füh­ren kön­nen.
Mit sei­ner fach­li­chen Exper­ti­se und viel Idea­lis­mus setz­te sich der Ver­band bereits früh­zei­tig für mehr gesell­schaft­li­che Teil­ha­be betreu­ter Per­so­nen ein, wie sie erst spä­ter gesetz­lich ver­an­kert wur­de.

Han­deln und Ent­schei­dun­gen der BdB-Mit­glie­der basie­ren auf dem­sel­ben huma­nis­ti­schen Men­schen­bild, das auch der UN-Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on von 1948 und der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on von 2006 zugrun­de liegt.

Titel­fo­to: Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter Vol­ker Wis­sing © Bun­des­pres­se­amt (BPA)

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