BdB fordert Gesetzentwurf

Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) macht Druck und drängt auf eine zügige Reform der Betreuervergütung. In einem Schreiben an Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann mahnt der Verband die umgehende Vorlage eines Gesetzentwurfs an.

Die Zeit drängt!

Auch die Lan­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­en sowie die Berichterstatter*innen für Betreu­ungs­recht der Bun­des­tags­frak­tio­nen haben Schrei­ben des BdB erhal­ten. Der Ver­bands­vor­sit­zen­de Thors­ten Becker: „Nächs­tes Jahr, am 28. Sep­tem­ber, wäh­len wir einen neu­en Bun­des­tag, mit der Som­mer­pau­se 2025 endet fak­tisch die Legis­la­tur. Bedeu­tet: Das Zeit­fens­ter für den par­la­men­ta­ri­schen Weg zu einem Reform­ge­setz wird immer knap­per. Wir haben kei­ne Zeit zu ver­lie­ren!“

Warnung vor dem Kollaps des Systems

Der BdB betont, dass die aktu­el­le Situa­ti­on für Betreu­ungs­ver­ei­ne und Berufsbetreuer*innen zuneh­mend untrag­bar wird. „Flä­chen­de­ckend geben Betreu­ungs­ver­ei­ne und Berufsbetreuer*innen aus wirt­schaft­li­chen Grün­den ihre Tätig­keit auf oder ste­hen kurz davor,“ warnt der Ver­band in sei­nem Brief. Beson­ders Betreu­ungs­ver­ei­ne, die ihre Mitarbeiter*innen tarif­lich bezah­len, kön­nen die Gehäl­ter nicht mehr durch die aktu­el­len Betreu­ungs­ver­gü­tun­gen refi­nan­zie­ren und gleich­zei­tig eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Arbeit leis­ten.

Dringende Forderung nach einem Gesetzentwurf

Seit Beginn der Legis­la­tur­pe­ri­ode hat der BdB in zahl­lo­sen Gesprä­chen mit Bun­des- und Lan­des­po­li­ti­kern dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Eva­lua­ti­on und Anpas­sung des Ver­gü­tungs­sys­tems drin­gend gebo­ten sind. Der Bund hat­te sich zudem bereits 2019 selbst zur Reform ver­pflich­tet. Thors­ten Becker: „Im Kern geht es uns um eine leis­tungs­ge­rech­te Ver­gü­tung und um die radi­ka­le Ver­ein­fa­chung des Sys­tems.“

Der BdB hat­te dem BMJ die Ergeb­nis­se sei­ner eige­nen Mit­glie­der­be­fra­gung zur Ver­fü­gung gestellt und ein Posi­ti­ons­pa­pier für ein funk­tio­nie­ren­des Ver­gü­tungs­sys­tem for­mu­liert.

Besorgniserregende Entwicklung bei der Nachwuchsgewinnung

Neue Berufsbetreuer*innen zu gewin­nen, wird immer schwie­ri­ger. Thors­ten Becker: „Bun­des­weit schal­ten Betreu­ungs­be­hör­den Anzei­gen, bie­ten sogar Prä­mi­en an. Das zeigt, wie ver­zwei­felt die Lage man­cher­orts ist – und wie wenig die aktu­el­len Rah­men­be­din­gun­gen geeig­net sind, Men­schen für den Beruf zu inter­es­sie­ren. Das bestehen­de Ver­gü­tungs­sys­tem funk­tio­niert nicht.“

BdB fordert Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren

Der BdB for­dert, dass ein Gesetz­ent­wurf umge­hend vor­ge­legt wird. Auch for­dert der Ver­band die Ver­öf­fent­li­chung der Eva­lua­ti­on, die das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz vor­ge­nom­men hat. Der Ver­band erwar­tet, dass ihm die Gele­gen­heit zur Stel­lung­nah­me und Betei­li­gung am Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren gege­ben wird, um die Inter­es­sen sei­ner rund 8.000 Mit­glie­der zu ver­tre­ten.

Mehr Informationen

www.berufsbetreuung.de | BdB-Ver­gü­tungs­kam­pa­gne | Lin­ke­din

Über den BdB

Der Bun­des­ver­band der Berufsbetreuer*innen (BdB) ist mit 8.000 Mit­glie­dern die größ­te Inter­es­sen­ver­tre­tung des Berufs­stan­des. Er ist die kol­le­gia­le Hei­mat sei­ner Mit­glie­der und macht Poli­tik für ihre Inter­es­sen. Er stärkt sei­ne Mit­glie­der dar­in, Men­schen mit Betreu­ungs­be­darf pro­fes­sio­nell zu unter­stüt­zen, ein Leben nach eige­nen Wün­schen und Vor­stel­lun­gen zu füh­ren – selbst­be­stimmt und geschützt.

Der BdB wur­de 1994 gegrün­det – zwei Jah­re, nach­dem mit dem Betreu­ungs­ge­setz Kon­zep­te wie „Ent­mün­di­gung“ und „Vor­mund­schaft“ für Erwach­se­ne abge­löst wur­den. Bereits damals lei­te­te ihn der Gedan­ke, Men­schen mit Betreu­ungs­be­darf in Deutsch­land pro­fes­sio­nell zu unter­stüt­zen, so dass sie ein mög­lichst selbst­be­stimm­tes Leben füh­ren kön­nen.
Mit sei­ner fach­li­chen Exper­ti­se und viel Idea­lis­mus setz­te sich der Ver­band bereits früh­zei­tig für mehr gesell­schaft­li­che Teil­ha­be betreu­ter Per­so­nen ein, wie sie erst spä­ter gesetz­lich ver­an­kert wur­de.

Han­deln und Ent­schei­dun­gen der BdB-Mit­glie­der basie­ren auf dem­sel­ben huma­nis­ti­schen Men­schen­bild, das auch der UN-Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on von 1948 und der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on von 2006 zugrun­de liegt.

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