BdB: Gespräch mit Hessens Justizminister

„Die Anforderungen an die Betreuerinnen und Betreuer haben sich gewandelt, daher habe ich Verständnis für den Wunsch nach Reformen“, sagte Hessens Minister der Justiz und für den Rechtsstaat Christian Heinz im Gespräch mit Vertreterinnen des Bundesverbands der Berufsbetreuerinnen (BdB). Im Mittelpunkt stand die auf Bundesebene durchzuführende Evaluation der ab 2026 geltenden Betreuervergütung und die Vorschläge des BdB hierzu.

„Habe Verständnis für den Wunsch nach Reformen“

Der Ver­band wird für eine leistungs‑, ver­ant­wor­tungs­ge­rech­te und nach­hal­ti­ge Ver­gü­tung. Für den BdB nah­men Geschäfts­füh­rer Dr. Harald Fre­ter, Chris­ti­an Morg­ner, Mit­glied im Bun­des­vor­stand, und Kat­ja Met­ter­nich von der BdB-Lan­des­grup­pe Hes­sen teil. Grund­la­ge des Gesprächs war das Posi­ti­ons­pa­pier des BdB zur anste­hen­den Eva­lu­ie­rung und zur Aus­ge­stal­tung eines zukunfts­fes­ten Ver­gü­tungs­sys­tems.

„Anforderungen haben sich erheblich verändert“

Jus­tiz­mi­nis­ter Chris­ti­an Heinz zeig­te Ver­ständ­nis für die Anlie­gen des Ver­bands: „Ich hat­te mit dem Bun­des­ver­band der Berufs­be­treu­er einen sehr inter­es­san­ten Aus­tausch. Wir haben über die Betreu­er­ver­gü­tung gespro­chen und auch über die recht­li­chen Grund­la­gen der Ver­gü­tung. Die Anfor­de­run­gen an Betreue­rin­nen und Betreu­er haben sich in den ver­gan­ge­nen Jah­ren erheb­lich ver­än­dert.

BdB fordert seriöse Evaluation und Beteiligung der Praxis

BdB-Geschäfts­füh­rer Dr. Harald Fre­ter beton­te die Bedeu­tung eines fun­dier­ten Eva­lua­ti­ons­pro­zes­ses: „Wir konn­ten unse­re Vor­stel­lun­gen zur Eva­lua­ti­on und zur künf­ti­gen Aus­ge­stal­tung eines leis­tungs- und ver­ant­wor­tungs­ge­rech­ten Ver­gü­tungs­sys­tems vor­stel­len. Ent­schei­dend ist, dass Bund und Län­der sich zeit­nah auf ein Kon­zept ver­stän­di­gen und die Exper­ti­se der Fach­pra­xis ein­be­zie­hen.“

Der BdB kün­dig­te an, eige­ne Mit­glie­der­be­fra­gun­gen durch­zu­füh­ren und die gewon­ne­nen Daten zur Ver­fü­gung zu stel­len. Harald Fre­ter: „Wir hof­fen, dass unse­re Vor­schlä­ge auf offe­ne Ohren sto­ßen und die poli­ti­schen Pro­zes­se jetzt Fahrt auf­neh­men. Wir ste­hen mit unse­rer Exper­ti­se bereit.“

„Selbstständige Berufsbetreuer müssen Maßstab sein“

BdB-Vor­stands­mit­glied Chris­ti­an Morg­ner unter­strich die Not­wen­dig­keit, die Eva­lua­ti­on rea­lis­tisch anzu­le­gen: „Wir gehen mit einem guten Gefühl aus dem Gespräch. Die The­men, die uns bewe­gen, sind ange­kom­men. Wich­tig ist uns, dass dies­mal der selbst­stän­dig täti­ge Berufs­be­treu­er als Refe­renz dient – nicht der ange­stell­te Ver­eins­be­treu­er. Nur so kann die Eva­lua­ti­on ein rea­lis­ti­sches Bild der Pra­xis zeich­nen.“

Hin­ter­grund: Rund 81 Pro­zent der Berufsbetreuer*innen sind selb­stän­dig tätig. Daher haben sie eine völ­lig ande­re Kos­ten­struk­tur als der fest­an­ge­stell­te Ver­eins­be­treu­er. So müs­sen sie aus dem Umsatz alle Kos­ten abde­cken – von Büro­mie­te über Mit­ar­bei­ten­de bis hin zu Ver­si­che­run­gen. Was bleibt, ist zu ver­steu­ern. Des­halb müs­sen aus Sicht des BdB die Selb­stän­di­gen die Refe­renz sein.

Einheitliche Fallpauschale

Das Posi­ti­ons­pa­pier des BdB sieht eine ein­heit­li­che Fall­pau­scha­le von 426 Euro pro Klient*in und Monat vor, basie­rend auf einem durch­schnitt­li­chen Zeit­auf­wand von fünf Stun­den und einem Stun­den­satz von 86,55 Euro.

Hessen: Betreuer*innen warten teilweise monatelang auf ihr Geld

Ein wei­te­res The­ma war die Ver­zö­ge­rung bei der Aus­zah­lung von Ver­gü­tun­gen an eini­gen hes­si­schen Amts­ge­rich­ten. Immer wie­der kommt es zu lan­gen Bear­bei­tungs­zei­ten, die Betreu­ungs­bü­ros in finan­zi­el­le Schief­la­ge brin­gen.

Kat­ja Met­ter­nich berich­te­te aus der Pra­xis: „Ich konn­te eini­ge Fäl­le schil­dern, in denen Ver­gü­tungs­an­trä­ge über Mona­te nicht begli­chen wur­den. Eini­ge Betreu­er­bü­ros ste­hen dadurch vor der Insol­venz. Ich habe aber den Ein­druck, dass das Minis­te­ri­um die Pro­ble­ma­tik ernst nimmt und Lösun­gen sucht.“

„Politik darf Berufsbetreuerinnen nicht alleinlassen“

Chris­ti­an Morg­ner beton­te abschlie­ßend die gesell­schaft­li­che Bedeu­tung des Berufs: „Recht­li­che Betreue­rin­nen leis­ten täg­lich Arbeit, die für das Funk­tio­nie­ren unse­res Rechts­staats unver­zicht­bar ist. Sie unter­stüt­zen Men­schen in schwie­ri­gen Lebens­la­gen und sichern Selbst­be­stim­mung und Teil­ha­be. Dafür brau­chen sie end­lich ver­läss­li­che Rah­men­be­din­gun­gen.“

Mehr Informationen:

www.berufsbetreuung.de | Lin­ke­dIn | BdB-Ver­gü­tungs­kam­pa­gne

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