BdB: Gespräch mit Thüringens Justizministerin

„Rechtliche Betreuung ist eine ganz wichtige Aufgabe, die oftmals nicht so richtig Beachtung findet. Und umso wichtiger ist es, dass wir uns auf Bundesebene für eine Evaluierung einsetzen und schauen, dass sich die Bedingungen für die Berufsbetreuer verbessern. Und dabei helfe ich gern mit.“ Dies sagte Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) im Gespräch mit Vertreter*innen des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen (BdB).

„Betreuung braucht bessere Bedingungen“

Der Ver­band wirbt für leis­tungs- und ver­ant­wor­tungs­ge­rech­te Ver­gü­tung und eine pra­xis­na­he Eva­lua­ti­on. Für den BdB nah­men die Bun­des­vor­sit­zen­de Hülya Özkan, Lan­des­spre­che­rin Danie­la Ese­feld und Geschäfts­füh­rer Dr. Harald Fre­ter teil. Anlass war das Posi­ti­ons­pa­pier des BdB zur Eva­lu­ie­rung und Reform des Ver­gü­tungs­sys­tems. Im Mit­tel­punkt des Aus­tauschs stan­den die anste­hen­de Eva­lua­ti­on und die For­de­rung nach einem nach­hal­ti­gen, leis­tungs- und ver­ant­wor­tungs­ge­rech­ten Ver­gü­tungs­sys­tem.

Einheitliche Pauschale statt komplizierter Regelungen

Die BdB-Vor­sit­zen­de Hülya Özkan unter­strich im Gespräch die For­de­rung des Ver­bands nach einer grund­le­gen­den und radi­ka­len Ver­ein­fa­chung des Ver­gü­tungs­sys­tems: „Wir brau­chen eine ein­heit­li­che Pau­scha­le – auch als Bei­trag zum Büro­kra­tie­ab­bau und zur Ent­las­tung von Gerich­ten und Rechtspfleger*innen. Betreu­ung wird mit der Zeit nicht ein­fa­cher, und auch bei Heim­un­ter­brin­gung besteht oft hoher Auf­wand. Eine kla­re, pau­scha­le Rege­lung sorgt für Trans­pa­renz, Plan­bar­keit – und mehr Zeit für die eigent­li­che Arbeit mit den Men­schen.“

Der BdB schlägt eine ein­heit­li­che Fall­pau­scha­le von 425,83 Euro pro Klient*in und Monat vor, basie­rend auf einem Stun­den­satz von 86,55 Euro. Damit wür­de die Ver­gü­tung der hohen Ver­ant­wor­tung und dem Auf­wand im Berufs­all­tag gerecht.

BdB fordert: Evaluation muss praxisnah und fundiert sein

Der BdB mahn­te, dass Bund und Län­der sich früh­zei­tig auf ein Kon­zept für die Eva­lua­ti­on ver­stän­di­gen und dafür auch die fach­li­che Exper­ti­se des Ver­bands in Anspruch neh­men. BdB-Geschäfts­füh­rer Harald Fre­ter: „Wir bie­ten unse­re Exper­ti­se an und stel­len Daten zur Ver­fü­gung, die wir durch Mit­glie­der­be­fra­gun­gen erhe­ben wer­den. Nur eine Eva­lua­ti­on, die die Rea­li­tät der selbst­stän­dig täti­gen Berufsbetreuer*innen berück­sich­tigt, kann zu einem trag­fä­hi­gen Ver­gü­tungs­sys­tem füh­ren.“

Im Gespräch sag­te Minis­te­rin Meiß­ner zu, sich beim Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um nach dem Stand der geplan­ten Eva­lua­ti­on zu erkun­di­gen und das Anlie­gen des BdB in Ber­lin zu unter­stüt­zen.

Probleme bei der Auszahlung von Vergütungen in Thüringen

Ein wich­ti­ges The­ma war die schlep­pen­de Beglei­chung von Ver­gü­tungs­an­trä­gen an eini­gen Thü­rin­ger Amts­ge­rich­ten. Die­se führt für Betreuer*innen zuneh­mend zu finan­zi­el­len Schwie­rig­kei­ten und in Ein­zel­fäl­len sogar zur Auf­ga­be ihrer Tätig­keit.

Die Ursa­chen sei­en unter­schied­lich und rei­chen von Per­so­nal­man­gel über man­gel­haf­te Qua­li­fi­ka­ti­on von Mit­ar­bei­ten­den bis zu nicht vor­han­de­ner IT; die Ver­zö­ge­run­gen beträ­fen nur eini­ge Gerich­te, füh­ren dort aber zur Exis­tenz­be­dro­hung durch hohe mehr­stel­li­ge Ver­gü­tungs­rück­stän­de, so BdB-Lan­de­spre­che­rin Danie­la Ese­feld: „An man­chen Gerich­ten in Thü­rin­gen gibt es erheb­li­che Pro­ble­me bei der Aus­zah­lung von Ver­gü­tun­gen. Eini­ge Gerich­te brau­chen Mona­te, um Anträ­ge zu bear­bei­ten. Das bringt vie­le Berufsbetreuer*innen in exis­ten­zi­el­le Not. Wir freu­en uns, dass die Minis­te­rin zuge­sagt hat, das The­ma mit dem Ober­lan­des­ge­richt zu bespre­chen.“ Die Minis­te­rin sicher­te zu, sich für eine Ver­bes­se­rung der Abläu­fe ein­zu­set­zen und bat den BdB um eine Lis­te der kon­kre­ten Pro­ble­me und der betrof­fe­nen Gerich­te.

Dolmetscherkosten

Gespro­chen wur­de außer­dem über die Dol­met­scher­kos­ten. Hier gibt es in Thü­rin­gen ein spe­zi­el­les Pro­gramm, an dem Betreuer*innen bis­her nicht teil­neh­men kön­nen; sie müs­sen die Kos­ten aus der Ver­gü­tung finan­zie­ren. Jus­tiz­mi­nis­te­rin Bea­te Meiß­ner sag­te zu, dies erneut prü­fen zu wol­len mit dem Ziel, dass Dol­met­scher­leis­tun­gen zwi­schen Betreuer*innen und ihren Klient*innen aus dem Pro­gramm Thü­rin­gens finan­ziert wer­den kön­nen.

Einkommen sinken – Verantwortung steigt

Der BdB ver­wies auf die zuneh­mend schwie­ri­ge finan­zi­el­le Lage vie­ler Betreuer*innen. Infla­ti­on, stei­gen­de Betriebs­kos­ten und die Anhe­bung der Ver­mö­gens­gren­ze für Klient*innen füh­ren dazu, dass die rea­len Ein­kom­men seit Jah­ren sin­ken – obwohl der Arbeits­auf­wand kon­ti­nu­ier­lich steigt.

Mehr Infor­ma­tio­nen: www.berufsbetreuung.de | Lin­ke­dIn | BdB-Ver­gü­tungs­kam­pa­gne

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